Räder, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz

Was ist dieser Dienst?

Dieser Service wurde von EconomyCarRentals entwickelt und seinen Kunden zu einem günstigen Preis angeboten, damit sie auf Reisen beruhigt sein können. Wenn Sie diesen Service auf der Website kaufen, bieten wir Schutz für Schäden an Rädern, Felgen, Reifen, Fahrwerk, Windschutzscheibe, Heck-/Seitenfenstern/Windschutzscheibe und Spiegelglas, die von der Autovermietung im Schadensfall wie unten beschrieben in Rechnung gestellt werden.

Was ist abgedeckt?

  • Räder/Reifen bis zu: 250 EUR (pro Rad/Reifen)
  • Unterseite bis: 250 EUR
  • Glas / Spiegel: 350 EUR
*der maximale Erstattungsbetrag beträgt insgesamt 500 EUR.

Kann ich den Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz entfernen?

a) Sie können den Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz vor Mietbeginn entfernen und erhalten jederzeit eine volle Rückerstattung.
b) Nach Mietbeginn können Sie den Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz entfernen und erhalten eine teilweise Rückerstattung für die nicht genutzten Tage des Schutzes.
Um den Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz zu entfernen, besuchen Sie www.EconomyCarRentals.com > Meine Buchung, wo Sie den Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz online entfernen können.

Was sind meine Pflichten?

a) Der Kunde muss den Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz während der Buchung gekauft haben.
b) Sie müssen:
einen gültigen Mietwagenvertrag haben und alle Bedingungen der Website und des Mietvertrags einhalten
c) Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie:
  • benachrichtigen Sie unser Team innerhalb von 90 Tagen nach dem Mietende auf dem Gutschein über Ihren Anspruch
  • Beweise vorlegen (z. B. Zahlungsbeleg, Polizeibericht etc.).

Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz erklärt

Was ist Selbstbehalt/Selbstbeteiligung? Mit null Selbstbeteiligung ist Ihre Haftung im Falle von Schäden und Diebstahl durch den Mietwagenanbieter abgesichert, mit Ausnahme von Rädern/Reifen/Glas/Spiegel & Unterboden. Es ist gängige Praxis, dass die überwiegende Mehrheit der Autovermietungen die Deckung nicht auf diese Teile ausdehnt, da die Autovermietungen diese Art von Schäden als Fahrlässigkeit des Mieters betrachten, weshalb die Vollkaskoversicherung (Collision Damage Waiver, CDW) diese Teile nicht abdeckt. Durch den Kauf unserer zusätzlichen Deckung bietet EconomyCarRentals Schutz für Schäden an Rädern, Felgen, Reifen, Fahrwerk, Windschutzscheibe, Heck-/Seitenfenstern/Windschutzscheibe und Spiegelglas. Der Mietwagenanbieter kann die geschätzte Gebühr als zusätzliche Kaution zusammen mit den Mietkosten gegen Ihre Kreditkarte einbehalten, bis das Fahrzeug zurückgegeben wird. Im unglücklichen Fall, dass Schäden dieser Art an Rädern, Felgen, Reifen, Fahrwerk, Windschutzscheibe, Heck-/Seitenfenstern/Windschutzscheibe und Spiegelglas auftreten, die nicht vom Mietwagenanbieter abgedeckt werden, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt angemessener Betrag, der dem Schaden entspricht. EconomyCarRentals erstattet Ihnen diese Gebühren.

Muss ich eine Kaution an den Vermieter zahlen, wenn ich Ihren Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz kaufe?

Ja, bei Abholung des Mietwagens muss der Hauptfahrer dennoch eine Kaution hinterlegen, da die Räder, Reifen, Unterboden und Glasschutz von EconomyCarRentals angeboten werden. Die Autovermietung wird das übliche Mietverfahren befolgen.

Muss ich einen Betrag an die Autovermietung zahlen?

Ja, im unglücklichen Schadensfall zahlt der Fahrer den Schaden an den Vermieter. Nach Ablauf der Mietzeit können Sie eine Rückerstattung dieses Betrags von EconomyCarRentals verlangen.

Werde mir vom Vermieter eine zusätzliche Versicherung angeboten, um diese Teile abzudecken?

Ja, bei der Abholung des Autos bietet Ihnen der Agent der Autovermietung immer eine optionale Zusatzversicherung an. Sie können die angebotenen Optionen bewerten und entscheiden, ob Sie eine optionale Abdeckung vor Ort hinzufügen möchten. Durch den Kauf von Räder-, Reifen-, Glas- und Unterboden-Schutz bei EconomyCarRentals sind Sie wie oben beschrieben vollständig versichert.

Was ist nicht durch den Selbstbeteiligungs-Schutz abgedeckt?

Unser Selbstbeteiligungs-Schutz deckt die Selbstbeteiligung/Selbstbeteiligung* ab, die von der Autovermietung erhoben wird, mit Ausnahme ihrer Ausschlüsse. Die üblichen Ausschlüsse sind illegales Trinken und Fahren, grobe Fahrlässigkeit zum Beispiel Kraftstofffehler, falscher Gebrauch der Handbremse, mechanische Schäden (Kupplung, Getriebe usw.), Fahren im Gelände oder auf unbefestigten Straßen, Schäden an Beleuchtung, Schlüsseln und Schloss /Türgriff, Antenne, Schäden oder verlusst der Kennzeichen, Abschleppgebühren und Schäden, die während des Abschleppens verursacht wurden, Verlust von persönlichen Gegenständen, des Innenraums des Autos, nicht autorisierter Fahrer, an den Mietwagenanbieter gezahlte Verwaltungs-, Ingenieur- und Immobilisierungsgebühr.

Die Autovermietung kann die vollen Schadenskosten in Rechnung stellen, falls Schäden aufgrund von Vandalismus, Wetter oder Naturkatastrophen (z. B. Hagelschaden) oder durch Nichteinhaltung der Bedingungen des Mietvertrags, Verstoß gegen örtliche Gesetze, oder Verkehrsregeln. Der Selbstbeteiligungs-Schutz wird in diesen Fällen ungültig und es kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Autovermietung kann auch die vollen Schadenskosten in Rechnung stellen, wenn Sie die Polizei nicht kontaktiert haben (wenn dies von der Autovermietung verlangt oder im Mietvertrag erwähnt wird). Der Selbstbeteiligungs-Schutz wird in diesen Fällen ungültig und es kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahl und Beschädigung deckt einen Vorfall/Unfall pro Anmietung ab.

Wie ist das Verfahren, um die Selbstbeteiligung von EconomyCarRentals einzufordern?

Alle Ansprüche müssen innerhalb von 90 Tagen nach Mietende per E-Mail an EconomyCarRentals gemeldet werden. Nach 90 Tagen nach dem auf dem Gutschein angegebenen Enddatum der Miete wird der EconomyCarRentals Selbstbeteiligungs-Schutz ungültig.

Es ist sehr wichtig, so viele Informationen/Dokumente wie möglich zu haben. Machen Sie Bilder des Schadens; Notieren Sie das Datum und die Adresse/Straße, an der sich der Schaden/Unfall ereignet hat. Der Vermieter kann einen Polizeibericht verlangen, auch wenn keine anderen Autos beteiligt waren, wenden Sie sich immer an die Mietstation und befolgen Sie die Anweisungen. Im Falle eines Unfalls mit Beteiligung Dritter ist es sehr wichtig, dass Sie sich an die örtliche Polizei wenden und einen Unfallbericht/Polizeibericht einholen. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer an die Vermietstation und befolgen Sie die Anweisungen. In seltenen Fällen kann die Bearbeitung von Ansprüchen Dritter bis zu 36 Monate dauern. Eine freundliche Meldung reicht nicht immer aus, wenden Sie sich an die Vermietstation und befolgen Sie die Anweisungen.

Sie müssen die folgenden Dokumente einreichen, um Ihre Selbstbeteiligung von EconomyCarRentals erstattet zu bekommen:
  • Der unterschriebene Original-Mietvertrag
  • Diebstahl- oder Schadensmeldung der Autovermietung
  • Polizeibericht (Vorfallbericht)
  • Nachweis der von Ihrer Kreditkarte abgebuchten Zahlungen (Quittung und Kreditkartenabrechnung)
Diese Dokumente müssen auf Anfrage per Post an EconomyCarRentals gesendet werden.